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Vermögensarrest & Einziehung
Gesperrte Konten, beschlagnahmtes Bargeld, eingetragene Sicherungshypotheken: Der Vermögensarrest greift, bevor überhaupt ein Urteil vorliegt. Wir setzen uns sofort dagegen zur Wehr.
Schwerpunkte
Kontosperrung & Arrestbeschluss
Wird ein Konto eingefroren, zählt jeder Tag. Wir prüfen den Arrestbeschluss und beantragen Aufhebung oder Freigabe von Mitteln für Lebensunterhalt und Verteidigung.
Einziehung von Taterträgen
Wir bestreiten die Höhe des angenommenen Ertrags, prüfen Abzugsposten und wenden sich gegen pauschale Schätzungen der Ermittlungsbehörden.
Fahrzeuge, Immobilien & Bargeld
Beschlagnahmte Sachwerte holen wir zurück, wenn die Voraussetzungen fehlen oder die Maßnahme unverhältnismäßig ist.
Dritte & Unternehmen
Auch Angehörige und Gesellschaften sind betroffen. Wir vertreten Einziehungsbeteiligte mit eigenen Rechten im Verfahren.
Beiträge zum Thema
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