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Vermögensarrest & Einziehung

Gesperrte Konten, beschlagnahmtes Bargeld, eingetragene Sicherungshypotheken: Der Vermögensarrest greift, bevor überhaupt ein Urteil vorliegt. Wir setzen uns sofort dagegen zur Wehr.

Schwerpunkte

Kontosperrung & Arrestbeschluss

Wird ein Konto eingefroren, zählt jeder Tag. Wir prüfen den Arrestbeschluss und beantragen Aufhebung oder Freigabe von Mitteln für Lebensunterhalt und Verteidigung.

Einziehung von Taterträgen

Wir bestreiten die Höhe des angenommenen Ertrags, prüfen Abzugsposten und wenden sich gegen pauschale Schätzungen der Ermittlungsbehörden.

Fahrzeuge, Immobilien & Bargeld

Beschlagnahmte Sachwerte holen wir zurück, wenn die Voraussetzungen fehlen oder die Maßnahme unverhältnismäßig ist.

Dritte & Unternehmen

Auch Angehörige und Gesellschaften sind betroffen. Wir vertreten Einziehungsbeteiligte mit eigenen Rechten im Verfahren.

Sie brauchen Hilfe?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen klar, wie wir helfen können.

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