Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen — zielgerichtet, durchsetzungsstark und mit Blick für das wirtschaftlich Bestmögliche.
Schwerpunkte
Kündigungsschutzklage
Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren Fristen und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Aufhebungsvertrag & Abfindung
Wir prüfen Aufhebungsverträge, verhandeln Abfindungen und schützen Sie vor nachteiligen Regelungen.
Abfindung berechnen
Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zur möglichen Abfindung. Die Berechnung ersetzt keine anwaltliche Prüfung, zeigt aber einen realistischen Ausgangspunkt für Verhandlungen.
Orientierungswert Ihrer möglichen Abfindung
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Formel: 0,5 × Jahre × Brutto-Monatsgehalt (ab 6 Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet)
Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Reichen Sie Ihren Fall jetzt online ein. Falls vorhanden, laden Sie bitte direkt Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen hoch. Wenn Sie die Unterlagen gerade nicht zur Hand haben, können Sie diese später nachreichen.
Der Faktor 0,5 bedeutet einen halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr als Orientierung. In vielen Fällen kann eine Abfindung zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angemessen sein. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Branche, der Größe des Unternehmens, dem Kündigungsgrund und der Verhandlungssituation.
Je wahrscheinlicher es ist, dass eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, desto besser ist regelmäßig die Verhandlungsposition. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen sollte anwaltlich geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist und ob eine Abfindung verhandelt werden kann. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Kündigung und bei Verhandlungen über eine mögliche Abfindung.
Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, informieren wir Sie während des Erstgesprächs über die Kosten einer möglichen Mandatierung.