← Blog

08. März 2021 · Steuerstrafrecht · de

Steuerstrafrecht

Sollten Sie die Abgabe einer Selbstanzeige planen oder sind Beschuldigter eines Steuerstrafverfahrens nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Steuerstrafrecht

Eine gewissenhafte und bestmögliche Verteidigung im Steuerstrafrecht setzt vor allem Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Wir beraten sie daher umfassend von der Vermeidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Steuerfahndung, etwa durch Selbstanzeige, bis hin zur Verteidigung durch die Instanzen.

Neben klassischen Steuerstraftaten, wie etwa der Steuerhinterziehung, der Steuerhehlerei und den fällen der gewerbsgerbsmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell etc.) sind hier auch die Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung zu nennen.

Sollten Sie die Abgabe einer Selbstanzeige planen oder sind Beschuldigter eines Steuerstrafverfahrens nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Nächster Schritt

Sie haben ein ähnliches Anliegen? Reichen Sie Ihren Fall online ein oder kontaktieren Sie uns direkt per WhatsApp.

AnrufenWhatsApp