In welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

von | 19.06.24 | Strafrecht

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Das aktuelle Jugendgerichtsgesetz in Deutschland besagt, dass über 90 Prozent der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden. Dieses spezielle Strafrecht ist für Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren anwendbar, wenn sie eine Straftat begehen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht gibt es hier besondere Regeln, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) niedergelegt sind.

Das Ziel des Jugendstrafrechts ist in erster Linie der Erziehungsgedanke. Jedoch wird bei straffälligen Jugendlichen vor allem berücksichtigt, dass sie möglicherweise nicht die volle geistige Reife besitzen. Diese fehlende Reife kann dazu führen, dass sie die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollständig verstehen. Es handelt sich also um ein abgestuftes Strafrecht, das die Besonderheiten des Übergangs von Kindheit zu Erwachsensein in Betracht zieht.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland für Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
  • Es handelt sich um ein Sonderstrafrecht, das sich vom normalen Strafrecht unterscheidet.
  • Das Jugendstrafrecht orientiert sich am Erziehungsgedanken und berücksichtigt die mangelnde geistige Reife Jugendlicher.
  • Über 90% der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsenden werden nach Jugendstrafrecht verurteilt.
  • Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig.

Einführung in das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht umfasst alle Regeln und Gesetze, die bei strafrechtlichen Verfahren mit Jugendlichen gelten. Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht ist es weniger streng. Dies liegt daran, dass das Alter und die geistige Reife der Jugendlichen bei der Bestrafung berücksichtigt werden. Jugendliche erkennen oft nicht vollständig, wie schwerwiegend ihre Taten sind.

Definition des Jugendstrafrechts

Jugendkriminalität wird meist als kurzfristige Verfehlung betrachtet, die viele Jugendliche durchlaufen. Diese Taten sollen nicht ungestraft bleiben. Doch sollte die Strafe dem jungen Alter und der noch nicht voll entwickelten Urteilsfähigkeit der Jugendlichen gerecht werden. So wirken kleinere Strafen oft besser als stark einschneidende Maßnahmen. Denn diese könnten die zukünftige Entwicklung der Jugendlichen negativ beeinflussen.

Alters- und Reifestufen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht betrachtet unterschiedliche Altersstufen. Dazu gehören:

Kinder unter 14 Jahren

Unter 14-Jährige gelten in Deutschland als nicht strafmündig. Sie sind nicht strafbar für begangene Taten. In solchen Fällen kommt das Jugendstrafrecht nicht zur Anwendung.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren

Jugendstrafrecht greift bei Personen von 14 bis 18 Jahren. Es berücksichtigt die individuelle Entwicklung und Reife. So sollen angemessene Maßnahmen zur Erziehung und Strafe gefunden werden.

Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren

Normalerweise gilt ab 18 Jahren nicht mehr das Jugendstrafrecht. Es gibt eine Ausnahme. Gerichte und Behörden können es weiterhin anwenden, wenn die Tat in die Jugend fällt. Das wird im Einzelfall entschieden.

Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf verschiedene Altersgruppen

Das Jugendstrafrecht adressiert Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Es kann jedoch auch ältere Jugendliche einbeziehen. Die Eignung für das Jugendstrafrecht nach Erreichen des 18. Lebensjahres wird vom Jugendgericht überprüft.

Wichtig ist, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch als Jugendlicher gilt. Das Gericht betrachtet Kriterien wie das Loslösen vom Elternhaus und die Schulerfahrung. Es hinterfragt, ob der Angeklagte seine Zukunft eigenständig plant.

Die Einschätzung stützt sich auch auf die jugendhilfe strafrechtliche folgen. Ein eigenständiges Verhalten und eine reife Einstellung können für das Erwachsenenstrafrecht sprechen. Hingegen deutet jugendhilfe strafrechtliche folgen auf eine Einschätzung als Jugendlicher hin.

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Das Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren Anwendung. Es ist voll gültig für diese Altersgruppe.

Jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren

Bei Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, greifen die Regelungen des Jugendstrafrechts. Dies erfolgt nach den §§ 105 ff. JGG. Dabei wird das individuelle Reife- und Verantwortungsvermögen des Täters zur Tatzeit entscheidend geprüft.

Man untersucht, ob der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt sowohl geistig als auch emotional einem Jugendlichen ähnelte. Oder ob die begangene Tat eher jugendtypisch war. Auch bei schwerwiegenden Vergehen kann das Jugendstrafrecht für Heranwachsende zur Anwendung kommen.

Heranwachsende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren

Heranwachsende, also Personen von 18 bis 21, erhalten spezielle Behandlung nach den §§ 105 ff. JGG. Dabei ist von Bedeutung, ob sie zum Tatzeitpunkt ihrem Reifezustand nach immer noch Jugendlichen gleichzustellen sind.

Es wird geprüft, ob die ausgeübte Straftat eventuell jugendtypisch war. Selbst bei gravierenden Delikten kann also das Jugendstrafrecht in Erwägung gezogen werden.

Unterschiede zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafrecht und das Erwachsenenstrafrecht unterscheiden sich stark. Ihr Hauptziel und ihre Methoden sind nicht gleich. Während das Erwachsenenstrafrecht Straftaten mit Blick auf Bestrafung betrachtet, nimmt das Jugendstrafrecht eine ganz andere Perspektive ein. Es fokussiert sich vielmehr auf die Erziehung und positive Beeinflussung junger Täter.

Ziele und Prinzipien des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht priorisiert Erziehung über Bestrafung. Sein Ziel besteht darin, junge Menschen zu bessern. Deshalb bietet es zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten, die auf Erziehung ausgerichtet sind. Im Gegensatz dazu legt das Erwachsenenstrafrecht weniger Wert auf pädagogische Maßnahmen. Es setzt überwiegend auf Vergeltung und Abschreckung durch harte Strafen.

Ziele und Prinzipien des Erwachsenenstrafrechts

Das Erwachsenenstrafrecht sieht in Strafen vor allem ein Mittel zur Vergeltung und Abschreckung. Es lenkt die Aufmerksamkeit auf harte Sanktionen, wie Geld- und Freiheitsstrafen, als Hauptmittel der Reaktion. Diese sollen nicht nur die Schuldigen bestrafen, sondern auch anderen von weiteren Vergehen abhalten.

Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht bietet eine breite Sanktionspalette. Richter haben viele Instrumente, um angemessen zu sanktionieren. Nach § 5 JGG gibt es drei Hauptgruppen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln arbeiten an der Beseitigung erkennbarer Erziehungsmängel. Ihr Ziel ist, eine Wiederholungstat zu verhindern. Man denke an mahnende Weisungen, die Annahme einer Stelle oder Täter-Opfer-Ausgleich.

Zuchtmittel

Wenn Erziehungsmaßregeln allein nicht ausreichen, greift man zu Zuchtmitteln. Verwarnungen, Auflagen oder sogar Jugendarrest nutzen, um Verantwortungsbewusstsein zu fördern.

Jugendstrafe

Die härteste Strafe im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe. Sie bedeutet Freiheitsentzug in einer den Bedürfnissen angepassten Einrichtung. Ihr Zweck ist erzieherisch motiviert.

Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen

Im Jugendstrafverfahren müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit eine Strafe verhängt werden kann. Es muss ein gesetzlicher Tatbestand zum Zeitpunkt der Tat bestehen.

Tatbestandsmäßigkeit

Der Täter muss die Kriterien der Strafrechtsnorm und deren subjektive Elemente (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erfüllt haben. Ein tatbestandliches Verhalten ist in der Regel rechtswidrig, es sei denn, es gibt rechtliche Begründungen für die Tat.

Im Jugendstrafrecht gelten andere Strafen als für Erwachsene. Vergehen, die nicht unter eine Strafnorm fallen, werden nicht bestraft. Dabei ist es egal, wie unmoralisch oder falsch die Tat erscheint.

Typische Delikte Jugendlicher und Heranwachsender

Typische Straftaten junger Menschen umfassen Diebstahl, bevorzugt Ladendiebstähle, sowie Sachbeschädigung durch Graffiti. Körperverletzungen und Beförderungsbetrug sind ebenfalls gängige Delikte. Ein weiteres Phänomen ist das „Abrippen“ in Schulnähe, ein Akt von Raub oder Nötigung, oft um Zigaretten oder Geld zu stehlen.

Heranwachsende begehen neben den genannten Taten auch vermehrt Betrug und Verkehrsdelikte. Die Missachtung des Drogenrechts ist in dieser Altersgruppe auch stark vertreten.

Die Thematik der jugendlichen Straftaten ist gesellschaftlich bedeutsam und erfordert präventive Ansätze. Ziel ist es, den Jugendlichen rechtstreues Verhalten nahezubringen.

Rolle des Strafverteidigers im Jugendstrafrecht

Erfahrung im Jugendstrafrecht

Im Bereich des Jugendstrafrechts bringe ich umfassende Erfahrung mit. Ich verstehe die einzigartigen Herausforderungen, denen Jugendliche und ihre Familien gegenüberstehen. Diese beinhalten psychische Belastungen und Ängste im Zusammenhang mit einem Strafverfahren. Mit tiefem Einfühlungsvermögen und einer sachlichen Beratung nehme ich diese Sorgen ernst.

Verteidigungsstrategien

Die Komplexität der Sanktionsmöglichkeiten und des Jugendstrafrechts ist mir bestens bekannt. Zusammen erstellen wir, mit Ihnen oder Ihrem Kind, eine effektive Verteidigungsstrategie. Unser oberstes Ziel liegt darin, Ihre Familie während des Jugendgerichtsverfahrens bestmöglich zu unterstützen. Damit vertreten wir Ihre Interessen zielgerichtet vor Gericht. So möchten wir eine übermäßige Bestrafung und eventuelle negative Auswirkungen auf Jugendliche durch den Strafvollzug abwenden.

Fazit

Das Jugendstrafrecht weicht deutlich vom Erwachsenenstrafrecht ab. Es setzt in erster Linie auf Erziehung. Dies steht im Kontrast zu Vergeltung und Bestrafung im allgemeinen Strafrecht. Der Jugendrichter hat diverse Maßnahmen zur Auswahl, passend zur Persönlichkeit und Reife der jugendlichen Straftäter.

Das Jugendstrafrecht nimmt gewisse Altersgrenzen als Rahmenbedingung, welche jedoch flexible Handhabung in Ausnahmefällen erlauben. Eine kompetente Strafverteidigung ist entscheidend, um die speziellen Bedürfnisse junger Beschuldigter zu vertreten.

Alles in allem vertritt das Jugendstrafrecht einen pädagogischen Zugang. Ihr Ziel ist die Resozialisierung von Jugendstraftätern. Die Maßnahmen zielen darauf ab, auf die Ursachen der Tat einzugehen. Sie sollen den Jugendlichen Wege zu einem verantwortungsvollen Leben aufzeigen.

FAQ

In welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

In Deutschland ist das Jugendstrafrecht für Täter zwischen 14 und 18 Jahren anwendbar.

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht bildet einen speziellen Bereich des Strafrechts für junge Menschen. Es berücksichtigt, dass diese sich in einer Entwicklungsphase befinden, die Erziehung besonders notwendig macht. Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht legt es mehr Wert auf pädagogische Maßnahmen.

Warum gibt es das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht wurde geschaffen, um der Besonderheit junger Täter Rechnung zu tragen. Oft handelt es sich bei ihren Straftaten um unreifes Verhalten, das mit zunehmender Entwicklung verschwindet. Wichtiger noch: Es zielt darauf ab, junge Menschen durch konstruktive Maßnahmen positiv zu beeinflussen, anstatt sie nur zu bestrafen, falls sie Grenzen überschreiten.

Für welche Altersgruppen gilt das Jugendstrafrecht?

Grundsätzlich zählt das Jugendstrafrecht 14- bis 18-Jährige zu seinem Anwendungsbereich. Es kann jedoch auch auf 18- bis 21-Jährige ausgedehnt werden, sofern ihre Reifeentwicklung der eines Jugendlichen entspricht. Diese Flexibilität ermöglicht es, jeden Einzelfall gerecht zu beurteilen.

Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?

Ein Hauptunterschied liegt in der Herangehensweise an junge Straftäter. Während das Erwachsenenstrafrecht schwerpunktmäßig die Schuldigen bestraft, setzt das Jugendstrafrecht auf pädagogische Sanktionen. Es zeichnet sich durch vielfältige und durchdachte Maßnahmen aus, die auf die individuellen Umstände der Jugendlichen abgestimmt sind.

Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht kommen verschiedene Sanktionsarten zur Anwendung. Neben erzieherischen Maßnahmen und Zuchtmitteln kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Alle Strafen sind darauf ausgerichtet, den jugendlichen Straftäter erfolgreich zu resozialisieren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhängung von Sanktionen erfüllt sein?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandes. Dieser muss zum Tatzeitpunkt erfüllt sein. Der Täter selbst muss entsprechend der gesetzlichen Normen handeln. Er sollte daher die Ernsthaftigkeit seiner Handlung erkennen können.

Welche Delikte begehen Jugendliche und Heranwachsende typischerweise?

Typische Straftaten junger Menschen umfassen Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beförderungserschleichung. Zu den erwachsenentypischen Delikten, die bei Heranwachsenden auftreten können, gehören Betrug und Verkehrsdelikte.

Warum ist eine erfahrene Strafverteidigung im Jugendstrafrecht besonders wichtig?

Die Besonderheiten und Bedürfnisse junger Straftäter erfordern einen einfühlsamen Umgang. Eine qualifizierte Verteidigung versteht die psychologischen Aspekte hinter den Taten. Dies ermöglicht es, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die den Klienten bestmöglich unterstützt.

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