2024 Welche Verkehrsstraftaten gibt es? ✅

von | 26.08.24 | Wissenswertes

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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland über 2,4 Millionen Verkehrsdelikte registriert. Diese Zahl zeigt, wie wichtig das Verkehrsstrafrecht für unsere Gesellschaft ist. Es umfasst Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und viele andere Straftatbestände, die viele Verkehrsteilnehmer betreffen.

Das Verkehrsstrafrecht deckt nicht nur den Straßenverkehr ab, sondern auch Schiffs-, Luft- und Bahnverkehr. Es unterscheidet sich von Ordnungswidrigkeiten durch strengere Strafen. Die wichtigsten Verkehrsdelikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) Paragraphen 315b ff. festgelegt. Dazu zählen gefährlicher Eingriff, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.

Es gibt auch andere Delikte mit Verkehrsbezug. Zum Beispiel das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung beim Drängeln. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wichtige Erkenntnisse

  • Verkehrsstraftaten umfassen mehr als nur den Straßenverkehr
  • Hauptdelikte sind in §§ 315b ff. StGB geregelt
  • Alkohol am Steuer ist ein häufiger Straftatbestand
  • Fahrerflucht gehört zu den schwerwiegenden Verkehrsdelikten
  • Strafen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug beinhalten

Einführung in das Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Es ist in der deutschen Rechtsprechung von großer Bedeutung. Etwa ein Viertel aller abgeurteilten Straftaten sind Verkehrsdelikte.

Definition des Verkehrsstrafrechts

Das Verkehrsstrafrecht ist im 28. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt. Es regelt schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsordnung. Diese Verstöße stellen eine Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dar.

Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstraftaten sind schwerer als Ordnungswidrigkeiten. Sie können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Im Gegensatz dazu werden Ordnungswidrigkeiten meist nur mit Bußgeldern geahndet.

Relevante Gesetze und Paragraphen

Die wichtigsten Gesetze im Verkehrsstrafrecht sind das StGB und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hier eine Übersicht relevanter Paragraphen:

GesetzParagraphStraftat
StGB§ 315cGefährdung des Straßenverkehrs
StGB§ 316Trunkenheit im Verkehr
StGB§ 142Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
StVG§ 21Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verkehrsstraftaten können zu empfindlichen Strafen führen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen oft der Führerscheinentzug und Punkte im Fahreignungsregister. Bei Alkohol- oder Drogendelikten kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gilt als eine der schwerwiegendsten Verkehrsstraftaten. Er wird durch § 315b StGB definiert. Dieser Paragraph bezieht sich auf Situationen, in denen Personen von außen das Verkehrsgeschehen beeinflussen. Dies unterscheidet ihn von anderen Straftaten, bei denen der Eingriff von innen erfolgt.

Beispiele für gefährliche Eingriffe sind:

  • Entfernen von Verkehrszeichen
  • Werfen von Steinen von Brücken
  • Beseitigen von Warnhinweisen
  • Blenden mit einem Laserpointer

Die Strafen für solche Vergehen sind ernst. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen. Zusätzlich drohen Punkteeinträge in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.

StrafeDauer/Höhe
FreiheitsstrafeBis zu 5 Jahre
GeldstrafeAbhängig vom Einkommen
Punkte in Flensburg2-3 Punkte

Die Verjährungsfrist für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr beträgt normalerweise fünf Jahre. In einigen Fällen kann sie sich auf zehn Jahre verlängern. Diese Verlängerung zeigt, wie ernst der Gesetzgeber diese Straftat nimmt.

Urteile aus der Rechtsprechung zeigen die Bandbreite der Strafen. Ein Beifahrer, der einen Radfahrer zu Fall brachte, erhielt acht Monate auf Bewährung. Täter, die Gegenstände auf die Autobahn warfen, wurden zu sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Der Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) behandelt die Gefährdung des Straßenverkehrs. Diese Straftat kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Alkoholeinfluss als Tatbestand

Alkoholeinfluss ist ein häufiger Grund für Verkehrsgefährdung. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig. Bei Radfahrern liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Schon ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen, was zu Ausfallerscheinungen führen kann.

Rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten

Der Paragraf umfasst auch andere gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Zu diesen zählen riskante Überholmanöver, zu dichtes Auffahren und das Missachten der Vorfahrt.

Konkrete Gefährdung als Voraussetzung

Die Strafbarkeit nach § 315c StGB erfordert eine konkrete Gefährdung. Es muss tatsächlich zu einer Gefahr für Leib und Leben anderer Personen oder wertvoller Sachen gekommen sein.

BlutalkoholkonzentrationRechtliche Einordnung
≥ 1,1 PromilleAbsolute Fahruntüchtigkeit
0,3 – 1,09 PromilleRelative Fahruntüchtigkeit möglich
≥ 0,5 PromilleOrdnungswidrigkeit

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Alkohol am Steuer gilt als schweres Vergehen. Der § 316 StGB stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu schützen.

Die Promillegrenze ist entscheidend. Bei 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Unterhalb dieses Wertes spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, die nur bei sichtbaren Ausfallerscheinungen strafbar ist.

Interessant ist, dass schon ab 0,3 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Für Radfahrer gilt eine höhere Grenze von 1,6 Promille.

PromillewertRechtliche EinordnungMögliche Folgen
Ab 0,3 ‰Relative FahruntüchtigkeitStrafbar bei Ausfallerscheinungen
Ab 1,1 ‰Absolute FahruntüchtigkeitStraftat nach § 316 StGB
Ab 1,6 ‰ (Radfahrer)Strafbare TrunkenheitsfahrtStraftat nach § 316 StGB

Die Strafen für Trunkenheit im Verkehr sind streng. Sie reichen von einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Ersttäter bekommen meist eine Geldstrafe. Dazu kommen Punkte in Flensburg und oft der Führerscheinentzug.

Fahruntüchtigkeit ist ein zentrales Element dieses Delikts. Sie kann schon bei geringen Alkoholmengen vorliegen, wenn das Fahrverhalten auffällig ist. Bei einer Kontrolle sollten Betroffene einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Welche Verkehrsstraftaten gibt es?

Verkehrsdelikte sind in Deutschland weit verbreitet und können schwerwiegende Folgen haben. Sie unterscheiden sich in ihrer Schwere und den rechtlichen Konsequenzen.

Überblick über die häufigsten Verkehrsdelikte

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählen Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese Delikte können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das Strafmaß hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Bei Verkehrsstraftaten drohen empfindliche Strafen. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mehr sind möglich. Zusätzlich können Fahrverbote, Führerscheinentzug und Einträge ins Führungszeugnis verhängt werden.

VerkehrsdeliktMögliches Strafmaß
UnfallfluchtGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
TrunkenheitsfahrtGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Fahren ohne FahrerlaubnisGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Unterscheidung zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind leichtere Verstöße gegen Verkehrsregeln. Sie werden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und kurzen Fahrverboten geahndet. Typische Beispiele sind Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße.

Im Gegensatz dazu gelten Verkehrsstraftaten als schwerwiegendere Vergehen. Sie können neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche Folgen haben.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht, ist eine häufige Straftat im Straßenverkehr. Nach § 142 StGB ist es verboten, den Unfallort zu verlassen, ohne die nötigen Ermittlungen zu unterstützen. Dies gilt für alle Unfälle, unabhängig von ihrer Schwere.

Jährlich werden etwa 250.000 bis 300.000 Fälle von Unfallflucht registriert. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren umfassen. Zudem drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Fahrverbot.

Die Strafvorschrift zielt darauf ab, die Vermögensinteressen von Unfallgeschädigten zu schützen. Sie verlangt, dass Beteiligte am Unfallort bleiben, um Daten für mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu sammeln. Auch bei kleinen Unfällen, wie Kratzern oder Blechschäden, kann eine Unfallflucht vorliegen.

Das Hinterlassen eines Zettels am Unfallort reicht nicht aus, um eine Strafe zu vermeiden. In solchen Fällen kann eine sorgfältige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt die Chancen auf ein milderes Urteil verbessern oder eine Strafe vermeiden.

Die Strafnorm des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird seit Langem als reformbedürftig angesehen und war Gegenstand von Diskussionen hinsichtlich möglicher Änderungen.

Im europäischen Vergleich gibt es Unterschiede: In Österreich ist Unfallflucht eine Verwaltungsübertretung, während sie in der Schweiz und Belgien strafbar ist. Die Niederlande gewähren Straffreiheit, wenn der Täter dem Geschädigten nachträglich Feststellungen zum Unfall ermöglicht.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Diese Verkehrsstraftat wird mit empfindlichen Strafen geahndet.

Strafbarkeit des Fahrers

Wer ohne Führerschein fährt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Die Strafbarkeit bezieht sich auf das Fahren auf öffentlichen Straßen. Zusätzlich drohen weitere Konsequenzen:

  • Eintragung von mindestens zwei Punkten im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot für mindestens sechs Monate
  • Mögliche Einziehung des genutzten Fahrzeugs

Strafbarkeit des Halters

Auch Fahrzeughalter können sich strafbar machen, wenn sie wissentlich zulassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug führt. Unternehmen mit Fuhrpark müssen regelmäßige Führerscheinkontrollen durchführen, um Verstöße zu vermeiden.

VerstoßStrafmaß
Vorsätzliches Fahren ohne FahrerlaubnisBis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Fahrlässiges Fahren ohne FahrerlaubnisBis zu 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze
Anordnung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als HalterBis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Es ist wichtig zu beachten, dass die Strafbarkeit für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nur auf öffentlichen Straßen gilt. Eltern, die ihr Kind auf Privatgelände üben lassen, machen sich nicht strafbar.

Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Nötigung im Straßenverkehr gilt als schwerwiegende Straftat. Verhaltensweisen wie Drängeln oder das ständige Anblassen der Lichthupe können unter § 240 StGB fallen. Diese Handlungen sind nicht nur gefährlich, sondern führen auch zu rechtlichen Folgen.

Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr sind:

  • Zu dichtes Auffahren
  • Dauerhaftes Betätigen der Lichthupe
  • Absichtliches Schneiden nach Überholmanövern
  • Blockieren von Parkplätzen

Die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr hängen von der Schwere des Vergehens ab:

StrafmaßHäufigkeit
Geldstrafe (20-60 Tagessätze)Häufig
Fahrverbot (1-3 Monate)Oft
Freiheitsstrafe (bis 3 Jahre)Selten
Punkte in Flensburg3 Punkte

Ein Beispiel: Ein Rentner wurde wegen Nötigung zu 80 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt. In einem anderen Fall erhielt ein Taxifahrer 50 Tagessätze und ein einmonatiges Fahrverbot.

Um die Konsequenzen zu minimieren, ist eine effektive Verteidigung wichtig. Bei Vorwürfen der Nötigung im Straßenverkehr sollte rechtlicher Beistand gesucht werden.

Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Der Missbrauch von Kennzeichen stellt eine ernst zu nehmende Straftat im Bereich der Fahrzeugzulassung dar. Nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Ein Kennzeichenmissbrauch tritt auf, wenn jemand ein Kennzeichen an einem Fahrzeug verwendet, das nicht für dieses zugelassen ist. Es gibt verschiedene Formen:

  • Anbringen eines gefälschten Kennzeichens
  • Nutzung eines Kennzeichens von einem anderen Fahrzeug
  • Fahren mit einem Kennzeichen ohne gültige Fahrzeugzulassung

Die Strafen für Kennzeichenmissbrauch sind ernst. Neben der möglichen Freiheitsstrafe drohen auch:

KonsequenzDetails
Punkte in Flensburg3 Punkte im Fahreignungsregister
Fahrverbot2 Punkte bei Verhängung eines Fahrverbots
GeldstrafeHöhe abhängig vom Einzelfall

In schweren Fällen, wie bei bandenmäßig organisiertem gewerbsmäßigen Urkundenfälschung mit Kfz-Kennzeichen, kann die Strafe bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug betragen. Auch das wissentliche Fahren mit einem gefälschten Kennzeichen ist strafbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch kleinere Vergehen im Zusammenhang mit Kennzeichen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Dazu zählen schlecht lesbare Kennzeichen, fehlende HU-Plaketten oder eine vorschriftswidrige Kennzeichenbeleuchtung.

Verstoß gegen die Versicherungspflicht (§ 6 PflVG)

In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge gesetzlich festgelegt. Ein Verstoß kann zu schweren Konsequenzen führen. Nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist das Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung strafbar.

Die Strafen für einen solchen Verstoß sind ernst:

  • Bei vorsätzlichem Verstoß drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
  • Fahrlässiges Handeln kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen geahndet werden.

Das Gericht kann zusätzlich weitere Maßnahmen treffen:

  • Das Fahrzeug kann eingezogen werden.
  • Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug haften Fahrer und Halter persönlich. Dies zeigt die Bedeutung einer gültigen Haftpflichtversicherung.

AspektFolgen bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht
Strafmaß (vorsätzlich)Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Strafmaß (fahrlässig)Bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze
Zusätzliche FolgenFahrzeugentzug, Führerscheinentzug
Haftung bei UnfallPersönliche Haftung von Fahrer und Halter

Ein Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt im Verkehrsstrafrecht kann die Erfolgschancen verbessern.

Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr

Unfälle im Straßenverkehr können zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen. Zwei wichtige Straftatbestände sind die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung.

Fahrlässige Körperverletzung

Die fahrlässige Körperverletzung entsteht, wenn Fahrer ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Dies kann durch Alkohol am Steuer, Missachtung von Verkehrsregeln oder zu dichtes Fahren verursacht werden. Bei einem solchen Unfall drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Die Strafverfolgung setzt oft einen Strafantrag des Geschädigten voraus. Ausnahmen gibt es bei besonderem öffentlichem Interesse. Das Strafmaß hängt von Faktoren wie Vorstrafen, der Schwere der Pflichtverletzung und dem Verhalten nach der Tat ab.

Fahrlässige Tötung

Bei tödlichen Unfällen kann die fahrlässige Tötung vorliegen. Die Strafe ist in diesen Fällen höher. In extremen Fällen, wie bei illegalen Straßenrennen mit Todesfolge, kann sogar von Totschlag oder Mord die Rede sein.

Verursacher von Personenschäden im Straßenverkehr müssen mit weiteren Konsequenzen rechnen:

  • Eintragungen ins Bundeszentralregister
  • Verlust der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
  • Punkteeintragungen in Flensburg
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten

Die Ahndung von Körperverletzungsdelikten im Straßenverkehr zielt auf die Verkehrssicherheit ab. Eine verantwortungsvolle Fahrweise ist daher nicht nur moralisch geboten, sondern auch rechtlich erforderlich.

Rechtliche Folgen von Verkehrsstraftaten

Verkehrsstraftaten führen oft zu schweren rechtlichen Konsequenzen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und Fahrerlaubnisentzug. Die Strafe variiert je nach Schwere des Vergehens.

Leichte Vergehen führen meist zu Geldstrafen. Bei schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer oder gefährlichen Straßenverhalten drohen Freiheitsstrafen. Diese können bis zu fünf Jahre betragen.

Ein häufiger Bestandteil der Strafe ist der Fahrerlaubnisentzug. Die Dauer reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Extremfällen kann sogar ein lebenslanger Entzug folgen. Das schränkt die Mobilität stark ein.

StraftatMögliche Strafe
Fahren ohne FahrerlaubnisGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Trunkenheit im VerkehrGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Gefährlicher Eingriff in den StraßenverkehrFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch Einträge im Bundeszentralregister und Fahreignungsregister. Diese können langfristige Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben. Sie beeinflussen zum Beispiel die Jobsuche oder die Abschluss von Versicherungen.

Verteidigungsmöglichkeiten und Rechtsberatung

Bei Verkehrsstraftaten ist eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Verkehrsstrafrecht kann Ihre Rechte schützen. Er entwickelt eine effektive Verteidigungsstrategie. Strafverteidiger kennen die Feinheiten des Straßenverkehrsgesetzes und können mögliche Schwachstellen in der Anklage aufdecken.

Angesichts der schwerwiegenden Folgen von Verkehrsdelikten ist eine frühzeitige Konsultation ratsam. Ein Rechtsanwalt kann beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht die Beweislage prüfen. Er kann gegebenenfalls Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.

Die Expertise eines Strafverteidigers im Verkehrsstrafrecht kann entscheidend sein, um die Chancen auf ein milderes Urteil zu erhöhen. Bei über 250.000 Fällen von Fahrerflucht und mehr als 80.000 Trunkenheitsfahrten pro Jahr in Deutschland zeigt sich die Relevanz kompetenter Rechtsberatung. Ein Anwalt kann Sie durch das komplexe Rechtssystem navigieren und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

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