Verkehrsstrafrecht

von | 08.03.21 | Strafrecht, Allgemein

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Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt und dabei, egal ob bewusst oder fahrlässig einen Fehler begeht, hat sich schneller strafbar gemacht als man denkt. Die häufigsten Straßenverkehrsdelikte sind folgende:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht, Unfallflucht (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG)
  • Rechtsfolgen bei Verkehrsstraftaten:

Verkehrsstraftaten ziehen die unterschiedlichsten Rechtsfolgen nach sich. Im besten Falle wird das Verfahren gegen oder ohne eine Geldauflage eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.


Bedeutsam ist neben den klassischen Sanktionen v.a. das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis, die für die Betroffenen je nach beruflichem Umfeld gravierende bis existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen können. In jedem Fall sollten Sie daher einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen.

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