Sie suchen eine Kanzlei in Altona für Strafrecht? Dann stehen Sie vermutlich unter Druck: eine Vorladung der Polizei, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift, eine Hausdurchsuchung – oder sogar ein Haftbefehl. In dieser Situation gilt eine Regel: Keine Aussage ohne Akteneinsicht.
Rechtsanwalt Kemal Su ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Kanzlei in Hamburg-Altona/Ottensen, Friesenweg 22 verteidigt Beschuldigte und Angeklagte in jeder Phase des Strafverfahrens – ruhig, klar und strategisch.
| Sofortmaßnahmen, wenn Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten haben: 1. Keine Aussage zur Sache machen. 2. Keine Erklärung gegenüber Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Prüfung. 3. Frist notieren (insbesondere 2 Wochen bei Strafbefehl). 4. Strafverteidiger einschalten und Akteneinsicht beantragen lassen. |
Wann sollten Sie eine Kanzlei in Altona für Strafrecht einschalten?
Ein Strafverfahren ist für die meisten Mandanten eine Ausnahmesituation. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, Zeugen werden vernommen, Mobiltelefone und Datenträger werden ausgewertet, Unterlagen beschlagnahmt. Am Ende drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung oder eine Eintragung im Bundeszentralregister.
Gerade die ersten Stunden und Tage sind entscheidend. Eine unüberlegte Aussage bei der Polizei, eine falsch formulierte schriftliche Erklärung oder ein verpasster Einspruch gegen einen Strafbefehl kann das gesamte Verfahren belasten – oft irreversibel.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene praktische Erfahrung im Strafrecht. Für Sie als Mandant bedeutet das: spezialisierte Verteidigung statt allgemeiner Beratung.
Tätigkeitsfelder unserer Strafrechtskanzlei in Hamburg-Altona
Unsere Kanzlei in Altona vertritt Mandanten unter anderem bei folgenden Vorwürfen:
- Gewaltdelikte: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Beleidigung
- Vermögensdelikte: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Geldwäsche
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtM): Besitz, Handel, Einfuhr, Eigenkonsum
- Sexualstrafrecht mit besonderer Sensibilität in der Mandatsführung
- Verkehrsstrafrecht: Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Subventionsbetrug, Insolvenzdelikte
- Jugendstrafrecht nach dem JGG
- Haftsachen: Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde
- Zwangsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest
Jeder Vorwurf wird einzeln geprüft. Nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung. Nicht jede Zeugenaussage ist belastbar. Strafverteidigung bedeutet, genau hinzusehen: Was ist beweisbar? Was spricht für den Mandanten? Ist der Tatbestand überhaupt erfüllt?
Vorladung von der Polizei in Altona erhalten – was tun?
Viele Mandanten wenden sich an unsere Kanzlei in Altona, weil sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben. Das Schreiben enthält in der Regel den Tatvorwurf und einen Termin zur Vernehmung. Häufige Fehlannahme: man müsse erscheinen und „kurz alles erklären“.
Das ist falsch. Als Beschuldigter müssen Sie bei einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht erscheinen und keine Aussage zur Sache machen. Sie haben ein Schweigerecht (§ 136 StPO, § 163a StPO). Schweigen ist kein Schuldeingeständnis und darf zu Ihren Gunsten nicht negativ gewertet werden.
Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was die Ermittlungsbehörden bereits in der Hand haben – Zeugenaussagen, Chatverläufe, Videoaufnahmen, Auswertungen. Eine gut gemeinte Aussage kann später zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Sinnvolles Vorgehen:
- Vorladung ernst nehmen, aber nicht überstürzt reagieren.
- Keine Aussage zur Sache – auch nicht „nur kurz“.
- Fachanwalt für Strafrecht einschalten.
- Akteneinsicht über den Verteidiger beantragen.
- Ermittlungsakte auswerten lassen.
- Erst danach gemeinsam über eine Einlassung entscheiden.
Die Kanzlei übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Strafbefehl erhalten – die 2-Wochen-Frist beachten
Ein Strafbefehl wird häufig unterschätzt. Er sieht aus wie ein einfaches gerichtliches Schreiben, hat aber die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch (§ 410 StPO) einlegen.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wird die Frist versäumt, ist der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen.
Ein Strafbefehl kann beinhalten:
- Geldstrafe (Tagessätze)
- Fahrverbot (§ 44 StGB)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und Sperrfrist (§ 69a StGB)
- Einziehung (§§ 73 ff. StGB)
- Eintragung im Bundeszentralregister
- Berufsrechtliche Folgen
Ein Einspruch kann auf den Schuldspruch insgesamt, auf einzelne Punkte oder ausschließlich auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO) beschränkt werden – ein in der Praxis oft entscheidender taktischer Hebel.
Was die Kanzlei bei einem Strafbefehl prüft:
- Ist der Tatvorwurf tatsächlich beweisbar?
- Ist die Anzahl der Tagessätze angemessen?
- Wurde die Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) korrekt berechnet?
- Drohen berufliche oder aufenthaltsrechtliche Folgen?
- Ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO realistisch?
- Wäre eine beschränkte Anfechtung sinnvoll?
Anklage im Strafrecht – Strafverteidigung in Altona
Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Das Gericht prüft im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird (§§ 199 ff. StPO).
Eine Anklage bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Sie bedeutet aber, dass die Verteidigung jetzt strukturiert vorbereitet werden muss – idealerweise sofort, nicht erst kurz vor der Hauptverhandlung.
In der Phase nach Anklage prüfen wir insbesondere:
- Welche konkreten Tatvorwürfe enthält die Anklageschrift?
- Welche Beweismittel benennt das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen?
- Sind Zeugenaussagen widerspruchsfrei, in sich konsistent und belastbar?
- Liegen Verfahrensfehler vor (z. B. Verwertungsverbote)?
- Ist der Tatbestand rechtlich überhaupt erfüllt?
- Ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO oder § 154 StPO noch erreichbar?
- Sollen schriftliche Anträge zur Eröffnung gestellt werden (§ 201 StPO)?
- Sind Beweisanträge oder eine Verständigung nach § 257c StPO sinnvoll?
Hausdurchsuchung in Hamburg – Ihre Rechte
Eine Hausdurchsuchung (§ 102 StPO) ist für Betroffene besonders belastend. Polizeibeamte stehen unangekündigt vor der Tür, durchsuchen Wohnung, Büro oder Fahrzeug und beschlagnahmen Mobiltelefone, Computer, Unterlagen oder Datenträger.
Verhalten bei einer Hausdurchsuchung:
- Ruhe bewahren, nichts unterschreiben.
- Keine Aussage zur Sache.
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und prüfen.
- Genau notieren, was beschlagnahmt wurde.
- Widerspruch gegen die Beschlagnahme ausdrücklich erklären (wichtig für die spätere richterliche Bestätigung nach § 98 StPO).
- Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
Im Anschluss prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, mögliche Verwertungsverbote, die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände und den Schutz besonders sensibler Daten (z. B. Anwalts-, Arzt- oder Berufsgeheimnisträgerdaten).
Haftbefehl und Untersuchungshaft – sofort handeln
Wenn ein Haftbefehl (§ 114 StPO) vorliegt oder ein Angehöriger festgenommen wurde, zählt jede Stunde. Untersuchungshaft ist einer der schwersten Eingriffe im Strafverfahren und betrifft nicht nur den Beschuldigten, sondern auch Familie, Arbeitsplatz und wirtschaftliche Existenz.
Voraussetzung für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund nach § 112 StPO – typischerweise:
- Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)
- Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)
- Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)
Nicht jeder schwere Vorwurf rechtfertigt automatisch Untersuchungshaft. Die Verteidigung prüft:
- Liegt ein dringender Tatverdacht überhaupt tragfähig vor?
- Ist der angenommene Haftgrund konkret belegbar?
- Sind mildere Mittel möglich (Meldeauflagen, Pass-Abgabe, Kaution nach § 116 StPO)?
- Ist eine Haftprüfung (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerde (§ 304 StPO) vorzubereiten?
- Wahrt die Haftdauer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Sechs-Monats-Grenze (§ 121 StPO)?
Strafrechtliche Situationen und Verteidigungsansätze im Überblick
| Situation | Mögliche Folgen | Was die Verteidigung prüft |
| Vorladung Polizei Altona | Aussage kann später belasten | Akteneinsicht, Schweigerecht, Aussageverhalten |
| Strafbefehl Hamburg-Altona | Geldstrafe, Fahrverbot, Eintragung | Einspruch, Tagessatzhöhe, Beweislage |
| Anklage im Strafrecht | Hauptverhandlung vor Gericht | Beweise, Zeugen, rechtliche Angriffspunkte |
| Hausdurchsuchung | Beschlagnahme, Datenauswertung | Rechtmäßigkeit, Rückgabe, Rechtsmittel |
| Haftbefehl / U-Haft | Freiheitsentziehung | Haftgrund, Tatverdacht, mildere Mittel |
| Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | Notwehr, Verletzungsbild, Zeugenaussagen |
| Betrugsvorwurf | Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehung | Täuschung, Vorsatz, Schaden |
| BtM-Verfahren | Strafe, Führerscheinrisiken | Menge, Wirkstoff, Eigenkonsum oder Handel |
| Verkehrsstraftat | Fahrerlaubnisrisiko, Geldstrafe | Messung, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit |
| Jugendstrafrecht | Auflagen, Jugendarrest, Jugendstrafe | Entwicklung, Familie, Schule, Einstellung |
Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber: Jedes Strafverfahren hat eigene Verteidigungsansätze.
Warum Fachanwalt Kemal Su als Strafverteidiger in Altona?
Unsere Kanzlei in Altona verbindet lokale Erreichbarkeit mit strafrechtlicher Spezialisierung. Vom Friesenweg 22 in Hamburg-Altona/Ottensen sind wir gut erreichbar für Mandanten aus Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Othmarschen, St. Pauli, Sternschanze, Eimsbüttel und ganz Hamburg. Auswärtige Mandate aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden ebenfalls regelmäßig betreut.
Entscheidend ist im Strafrecht aber nicht nur die räumliche Nähe – entscheidend ist die Strategie. Nicht jedes Verfahren sollte mit einer ausführlichen Aussage beantwortet werden. Nicht jedes Verfahren sollte sofort eskaliert werden. Manchmal ist Schweigen der beste Weg, manchmal eine schriftliche Stellungnahme, manchmal die offensive Verteidigung in der Hauptverhandlung.
Beratung auf Deutsch und Türkisch. Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen ist es wichtig, dass Mandanten Vorladung, Anklage oder Strafbefehl wirklich verstehen. Nur wer seine Situation versteht, trifft gute Entscheidungen.
Ablauf der Strafverteidigung in unserer Kanzlei
- Erstkontakt und Sofortprüfung des Schreibens oder Vorwurfs
- Mandatsübernahme und Vollmachtserteilung
- Kontaktaufnahme mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
- Akteneinsicht (§ 147 StPO) beantragen
- Auswertung der Ermittlungsakte
- Mandantengespräch: Risiken, Chancen und Optionen
- Verteidigungsstrategie: Schweigen, Einlassung, Antrag auf Einstellung
- Vorbereitung der Hauptverhandlung oder außergerichtliche Lösung
Mögliche Verfahrensziele – je nach Konstellation:
- Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO)
- Vermeidung einer Anklage
- Vermeidung einer Hauptverhandlung
- Freispruch
- Reduzierung der Geldstrafe oder Tagessatzhöhe
- Vermeidung einer Freiheitsstrafe oder Bewährungsentscheidung
- Vermeidung oder Aufhebung der Untersuchungshaft
- Erhalt der Fahrerlaubnis
- Schutz des beruflichen und persönlichen Rufs
Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Altona (FAQ)
Muss ich zu einer Vorladung der Polizei gehen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und keine Aussage machen. Sie haben ein Schweigerecht. Vor jeder Aussage sollte über einen Verteidiger Akteneinsicht genommen werden.
Ist Schweigen ein Nachteil im Strafverfahren?
Nein. Das Schweigerecht ist ein gesetzlich verankertes Recht des Beschuldigten (§ 136 StPO). Schweigen ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
Was macht ein Strafverteidiger zuerst?
Zunächst wird Akteneinsicht nach § 147 StPO beantragt. Erst nach Auswertung der Akte wird gemeinsam mit dem Mandanten entschieden, ob geschwiegen, eingelassen oder ein Antrag auf Einstellung gestellt wird.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Was passiert nach einer Anklage?
Das Gericht prüft im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. In dieser Phase können Stellungnahmen, Beweisanträge oder Anträge auf Verfahrenseinstellung entscheidend sein.
Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja. Viele Verfahren werden nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdachts), § 153 StPO (geringe Schuld) oder § 153a StPO (gegen Auflagen) eingestellt. Ob das möglich ist, hängt vom Tatvorwurf, der Beweislage und etwaigen Vorstrafen ab.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung in Hamburg?
Ruhe bewahren, keine Aussage zur Sache machen, Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, der Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Anschließend wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft.
Was tun bei einem Haftbefehl?
Bei einem Haftbefehl wird unverzüglich geprüft, ob Haftprüfung (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerde (§ 304 StPO) in Betracht kommen und ob mildere Mittel nach § 116 StPO (z. B. Meldeauflagen, Kaution) möglich sind.
Was kostet ein Strafverteidiger in Altona?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Ein einfaches Ermittlungsverfahren ist anders zu bewerten als eine Hauptverhandlung, eine Haftsache oder ein Wirtschaftsstrafverfahren. Häufig wird eine Honorarvereinbarung geschlossen; im Einzelfall kommen die Gebühren des RVG oder eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht.
Berät die Kanzlei auch auf Türkisch?
Ja. Rechtsanwalt Kemal Su berät auf Deutsch und Türkisch.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich. Besonders bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Hausdurchsuchung oder Haftbefehl gilt: Erst prüfen lassen, dann entscheiden.
Kanzlei in Altona für Strafrecht: erst prüfen, dann handeln
Unsere Kanzlei in Altona steht für konzentrierte Strafverteidigung. Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen und keine vorschnellen Erklärungen abgeben.
Ob Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Hausdurchsuchung oder Haftbefehl – im Strafrecht ist eine frühe und klare Verteidigungsstrategie entscheidend. Keine Aussage ohne Akteneinsicht.
Kontakt
Rechtsanwalt Kemal Su
Fachanwalt für Strafrecht
Friesenweg 22
22763 Hamburg-Altona

