Steuerstrafrecht

von | 08.03.21 | Strafrecht

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe bei einer rechtlichen Angelegenheit? Dann rufen Sie uns gerne unter 040 49023490 an oder Schreiben eine E-Mail. Die Erstberatung ist bei uns generell kostenlos & unverbindlich.

Eine gewissenhafte und bestmögliche Verteidigung im Steuerstrafrecht setzt vor allem Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Wir beraten sie daher umfassend von der Vermeidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Steuerfahndung, etwa durch Selbstanzeige, bis hin zur Verteidigung durch die Instanzen.

Neben klassischen Steuerstraftaten, wie etwa der Steuerhinterziehung, der Steuerhehlerei und den fällen der gewerbsgerbsmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell etc.) sind hier auch die Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung zu nennen.

Sollten Sie die Abgabe einer Selbstanzeige planen oder sind Beschuldigter eines Steuerstrafverfahrens nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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