Steuerliche Herausforderungen für in Deutschland lebende Personen mit Konten in der Türkei – Ein Leitfaden

von | 28.10.24 | Wissenswertes

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe bei einer rechtlichen Angelegenheit? Dann rufen Sie uns gerne unter 040 49023490 an oder Schreiben eine E-Mail. Die Erstberatung ist bei uns generell kostenlos & unverbindlich.

bußgeldbescheid prüfen lassen

Im Jahr 2024 tritt eine bedeutende Veränderung in Kraft: Zum ersten Mal wird die Türkei Informationen über Bankkonten an deutsche Behörden weitergeben. Dieser Schritt betrifft insbesondere Personen, die in Deutschland leben und finanzielle Verbindungen in die Türkei unterhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was diese Neuerung konkret bedeutet, welche Informationen weitergegeben werden, und wie Betroffene sich darauf vorbereiten können.

Inhalt

  1. Was genau wird weitergegeben?
  2. Wen betrifft diese Neuerung?
  3. Was bedeutet das für Betroffene?
  4. Welche Risiken drohen?
  5. Empfehlungen für Betroffene: Selbstanzeige und professionelle Beratung

1. Was genau wird weitergegeben?

Die deutschen Finanzbehörden werden von den türkischen Behörden detaillierte Informationen über Konten und Versicherungen von in Deutschland lebenden Personen erhalten, die in der Türkei geführt werden. Dazu zählen unter anderem folgende Daten:

InformationenBedeutung
KontostandAktuelle Höhe der Einlagen
Name des KontoinhabersIdentifikation der betroffenen Person
ZinsenHöhe der in der Türkei erzielten Zinserträge
AktiengewinneErzielte Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen
Versicherungen und RentenInformationen zu Lebens- und Rentenversicherungen

Durch diese umfassende Datenweitergabe können die deutschen Finanzbehörden auf Informationen zugreifen, die bisher häufig nicht in deutschen Steuererklärungen angegeben wurden. Dies eröffnet der deutschen Finanzverwaltung die Möglichkeit, bisher unversteuerte Einkünfte aus der Türkei zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubesteuern.

2. Wen betrifft diese Neuerung?

Diese Informationsweitergabe betrifft alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und in der Türkei Konten oder Versicherungen führen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist allein der Hauptwohnsitz in Deutschland.

Betroffene PersonengruppenBeispiele
Personen mit Hauptwohnsitz in DeutschlandAuch ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Konten in der TürkeiPrivatkonten, Firmenkonten, Rentenkonten, usw.
Inhaber von VersicherungenLebens- und Rentenversicherungen

Da dieser Austausch auch für Firmenkonten gilt, sollten sich auch Unternehmer und Unternehmen, die geschäftliche Verbindungen in die Türkei pflegen und dort Firmenkonten führen, mit dieser neuen Regelung auseinandersetzen.

3. Was bedeutet das für Betroffene?

Die Auswirkungen dieser neuen Datenweitergabe sind erheblich, vor allem für diejenigen, die bisher Einkünfte aus der Türkei nicht oder nicht vollständig in ihrer deutschen Steuererklärung angegeben haben. Je nach Situation ergeben sich folgende Szenarien:

  • Vollständige und ordnungsgemäße Angabe aller Einkünfte: Wer seine Einkünfte aus der Türkei ordnungsgemäß angegeben hat, muss nichts weiter unternehmen.
  • Nicht gemeldete oder teilweise gemeldete Einkünfte: In diesem Fall kann das Finanzamt Steuern nachfordern und zudem Zinsen auf die Steuernachzahlung verlangen. Außerdem droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, das im schwersten Fall zu einer Gefängnisstrafe führen kann.

4. Risiken: Steuerliche Konsequenzen und rechtliche Folgen

Für alle Personen, die bisher Einkünfte aus der Türkei nicht oder unvollständig versteuert haben, sind die Risiken erheblich. Folgende Konsequenzen können drohen:

  • Steuernachzahlungen: Das Finanzamt kann die nicht versteuerten Einkünfte nachträglich besteuern und Zinsen verlangen.
  • Strafverfahren: Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die in schweren Fällen sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden kann.
  • Erben in der Verantwortung: Auch Erben, die unversteuerte Gelder oder Vermögenswerte aus der Türkei erben, können sich strafbar machen, wenn sie die Steuerhinterziehung des Erblassers fortführen.

Für Erben ergibt sich somit eine besondere Verpflichtung, sich über die Steuerpflichten des Nachlasses zu informieren und, falls erforderlich, aktiv zu werden.

5. Was können Betroffene tun?

Falls Betroffene Einkünfte aus der Türkei bisher nicht angegeben haben, bleibt ihnen eine Möglichkeit, um eine Strafverfolgung zu vermeiden: die Selbstanzeige. Doch diese ist nur möglich, solange das Finanzamt noch keine Kenntnis von den nicht versteuerten Einkünften hat. Der Zeitpunkt des Datenaustauschs ist hier entscheidend.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Selbstanzeige

  1. Beratung durch Experten: Steuerberater und Rechtsanwälte sind hier die besten Ansprechpartner, da die Selbstanzeige nur bei vollständiger Offenlegung wirksam ist.
  2. Prüfung der Steuererklärungen: Die Einkünfte der letzten Jahre sollten überprüft und entsprechend ergänzt werden.
  3. Selbstanzeige beim Finanzamt: Die Selbstanzeige muss sämtliche nicht gemeldeten Einkünfte umfassen, um wirksam zu sein.
  4. Frist beachten: Nach dem Datenaustausch könnte eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein.

Betroffene sollten nicht zögern, diese Schritte zu gehen, denn die Selbstanzeige kann eine Strafverfolgung verhindern und mögliche finanzielle Konsequenzen deutlich abmildern.

Empfehlungen und Tipps für Betroffene

Für viele Betroffene bleibt Unsicherheit: Welche Einkünfte sind genau anzugeben, und gibt es womöglich unbewusste Fehler in der Steuererklärung? Wer sich hier unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Ein erfahrener Berater kann die individuellen Einkommensverhältnisse prüfen und Empfehlungen geben, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist.

FAQ: Häufige Fragen zur Informationsweitergabe Türkei-Deutschland

1. Wer ist von dieser neuen Regelung betroffen?
Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die in der Türkei Konten, Aktien, Versicherungen oder Rentenkonten haben.

2. Welche Informationen werden weitergegeben?
Es werden Kontostand, Name des Kontoinhabers, Zinsen, Aktiengewinne, Dividenden und Informationen zu Versicherungen und Renten übermittelt.

3. Was passiert, wenn ich Einkünfte nicht angegeben habe?
Das Finanzamt kann Steuern nachfordern und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten, das bei schwerwiegenden Fällen zu einer Haftstrafe führen kann.

4. Wie kann ich mich vor einer Strafverfolgung schützen?
Eine Selbstanzeige ist eine Möglichkeit, sofern das Finanzamt noch keine Kenntnis von den unversteuerten Einkünften hat. Hierzu sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.

5. Sind auch Erben betroffen?
Ja, auch Erben können sich strafbar machen, wenn sie unversteuerte Einkünfte aus der Türkei erben und diese nicht melden.


Falls Sie von diesen steuerlichen Änderungen betroffen sind oder sich unsicher fühlen, lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Kemal Su steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Profitieren Sie von der kostenlosen Erstberatung und buchen Sie direkt online einen Termin, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.

Sie haben ein rechtliches Problem? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung  – auch telefonisch, bundesweit!

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen und kämpfen für Ihr Recht!

 040 – 490 234 90