Rechtsmittelverteidigung

von | 08.03.21 | Strafrecht

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Wir verteidigen auch seit Jahren mit Erfolg in sog. Rechtsmittelverfahren, in Strafsachen also hauptsächlich Berufung und Revision.

Berufungen in Strafsachen stellen eine zweite Tatsacheninstanz dar; es wird also die gesamte Beweisaufnahme – sofern keine Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß erfolgt ist – erneut durchgeführt. Revisionen dagegen stellen die „letzte“ Chance dar, ein anderes, besseres Urteil zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsinstanz, d.h. das Urteil wird vom Revisionesgericht (Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof) lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft. Diese können sowohl formeller als auch materieller Natur sein.

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