Jugendstrafrecht mit 21 – Ist das möglich?

von | 19.06.24 | Strafrecht

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In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht primär für 14- bis 18-Jährige. Allerdings kann es unter bestimmten Bedingungen auch auf Heranwachsende bis 20 Jahre angewendet werden. Zentral ist hierbei die individuelle Prüfung des Einzelfalls durch das Jugendgericht. Diese Prüfung berücksichtigt die gefestigte Reife und Lebensumstände des Angeklagten.

Das Jugendstrafrecht verfolgt den Erziehungsgedanken des JGG. Es zielt darauf ab, das Verhalten junger Menschen durch erzieherische Maßnahmen zu beeinflussen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der geistigen Reife und Entwicklungsstufe des Angeklagten. Selbst nach dem 21. Geburtstag kann ein Jugendliches bzw. Heranwachsendes von den milderen Regelungen des Jugendstrafrechts profitieren.

Zentrale Punkte

  • Das Jugendstrafrecht betrifft Jugendliche von 14 bis 18 Jahren.
  • Heranwachsende bis einschließlich 20 Jahren können in Ausnahmefällen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
  • Für Personen ab dem 21. Geburtstag gilt ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht.
  • Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hängt von der individuellen Bewertung des Einzelfalls und der geistigen Reife ab.
  • Das Jugendstrafrecht verfolgt erzieherische Ziele.

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland bestimmten Altersgruppen. Es richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Jedoch können auch Heranwachsende bis 21 Jahre einbezogen werden. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht hier Erziehung im Mittelpunkt, nicht Strafe. Deshalb gibt es mildere Strafen und andere Maßnahmen, um den Tätern zu helfen.

Definition des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht umfasst spezielle Gesetze, die für junge Menschen gelten. Es stützt sich auf das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses Gesetz berücksichtigt die individuelle Entwicklung und Reife junger Straftäter. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig und fallen nicht unter dieses Recht.

Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren werden besondere Strafen auferlegt. Diese Strafen sollen sie erziehen und zukünftige Straftaten verhindern.

Unterschiede zum Erwachsenstrafrecht

Das Erwachsenenstrafrecht unterscheidet sich stark vom Jugendstrafrecht. Es fokussiert sich auf die Bestrafung von Straftätern durch harte Sanktionen. Im Jugendstrafrecht geht es jedoch primär um Bildung und Wiedereingliederung.

Während Erwachsene oft Freiheitsstrafen drohen, sind im Jugendstrafrecht Geldstrafen und erzieherische Maßnahmen häufiger.

KriteriumJugendstrafrechtErwachsenenstrafrecht
Gültigkeitsbereich14 bis 18 Jahre (in Ausnahmefällen bis 21 Jahre)Ab 18 Jahren
ZielErziehung und ResozialisierungStrafe und Abschreckung
StrafmaßMildere Strafen (z.B. Geldstrafen, Bewährungsstrafen)Härtere Strafen (z.B. Freiheitsstrafe)
Berücksichtigung der ReifeJa, persönliche Entwicklung wird berücksichtigtNein, primär Fokus auf die Tat

Diese Tabelle zeigt, dass das Jugendstrafrecht andere Ziele und Methoden hat als das Erwachsenenstrafrecht. Es geht mehr um Erziehung und die Wiedereingliederung junger Straftäter.

Altersstufen im Jugendstrafrecht

Im deutschen Strafrecht greift bei Personen unter 14 Jahren Strafunfähigkeit. Das bedeutet, sie können nicht strafrechtlich belangt werden. Diese Altersgrenze schützt Kinder vor der Strafe. Zwischen 14 und 17 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Hier setzt man auf erzieherische Maßnahmen. Bestrafung steht nicht im Vordergrund.

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren unterliegen dem Jugendstrafrecht. Für sie gibt es mildere Strafen und spezielle Maßnahmen. Dazu gehören Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und kurze Jugendstrafen. Das zeigt den Fokus des Rechts auf den jungen Menschen und seine Entwicklung.

Herauswachsende, also 18 bis 21-Jährige, können auch dem Jugendgerichtsgesetz unterliegen. Das hängt von der Gerichtsentscheidung ab. Wichtig ist, ob man den Täter zum Tatzeitpunkt noch als Jugendlichen sieht. Dann gelten ähnliche Strafen wie im Jugendstrafrecht. Dazu zählen Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Ab 21 Jahren gilt ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht. Im Gegensatz dazu bietet das Jugendstrafrecht mildere Strafen. Es zielt vor allem auf Erziehung und Wiedereingliederung. Dabei berücksichtigt es die speziellen Bedürfnisse junger Menschen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Das Jugendstrafrecht hat klare Altersgrenzen. Unter 14 Jahren ist man strafunfähig, zwischen 14 und 18 Jahre gilt das Jugendstrafrecht verbindlich, und bis 21 Jahre kann es optional angewendet werden. Diese Struktur ermöglicht es, individuell auf die jungen Täter einzugehen und sie bestmöglich zu unterstützen.

Kann man mit 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?

Das Jugendstrafrecht ist in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gültig. Unter besonderen Umständen kann es jedoch auf Heranwachsende bis einschließlich 20 Jahre angewendet werden. Die Frage, kann man mit 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?, steht dann im Mittelpunkt. Diese Regelung berücksichtigt den Übergang von der Jugend ins Erwachsenenalter.

Im Fokus steht bei der Entscheidung die geistige Entwicklung und das Verhalten des Angeklagten. Es wird geprüft, ob typische jugendliche Eigenschaften noch vorhanden sind. So sind Verfahren nach dem Jugendstrafrecht auch für 21-Jährige denkbar. Dies liegt daran, wenn deren Persönlichkeit Jugendlichen ähnelt oder sie klassische jugendliche Fehltritte begangen haben.

Wichtig ist dabei der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. In Zweifelsfällen wird zu seinen Gunsten entschieden. Dadurch können junge Erwachsene die Vorteile des Jugendstrafrechts erfahren. Dazu zählen mildere Strafen im Vergleich zum Strafrecht für Erwachsene.

AlterAnwendbares RechtBesondere Bedingungen
14-18 JahreJugendstrafrechtReguläre Anwendung
18-20 JahreJugendstrafrechtEinzelfallprüfung
Ab 21 JahrenErwachsenenstrafrechtKeine Anwendung des Jugendstrafrechts mehr möglich

Das Jugendstrafrecht zeigt also eine gewisse Anpassungsfähigkeit. Es berücksichtigt das Alter und die individuelle Entwicklung der betroffenen Person. Dies ist zentral in der Diskussion um die Altersgrenze für das Jugendstrafrecht. So kann die Frage, kann man mit 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?, differenziert beantwortet werden.

Strafmündigkeit und Strafunmündigkeit in Deutschland

In Deutschland wird man mit 14 Jahren Strafmündigkeit zugesprochen. Das erlaubt es, Jugendliche für begangene Straftaten zur Verantwortung zu ziehen. Sie sind laut dem Jugendgerichtsgesetz unter gewissen Bedingungen bereits teilweise strafmündig.

Die Bedeutung der Strafmündigkeit

Die vollständige Strafmündigkeit tritt mit 18 Jahren ein. Dann gilt für alle Erwachsenen das allgemeine Strafrecht. Doch es existieren Ausnahmen: Heranwachsende bis 21 können nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn ihre Reife und Entwicklung dies rechtfertigen.

Strafunmündigkeit bei unter 14-Jährigen

Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig. Dies folgt aus Paragraph 19 des Strafgesetzbuches und bezeichnet sie als nicht schuldfähig. Sie unterliegen daher nicht der strafrechtlichen Verfolgung. Im Zivilrecht sind sie jedoch schon ab sieben für ihre Handlungen verantwortlich.

LandStrafmündigkeitsalter
Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn14 Jahre
Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Norwegen, Polen15 Jahre
Portugal, Zypern13 Jahre
Irland, Niederlande12 Jahre
Schweiz, Frankreich10 Jahre
Belgien18 Jahre

Die volle Strafmündigkeit variiert innerhalb der Europäischen Union zwischen 10 und 18 Jahren. In Deutschland ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll strafmündig. Es sei denn, Jugendstrafen ab 21 Jahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Jugendstrafe ab 21 Jahren

Das Jugendstrafrecht gilt im Grunde für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Es kann jedoch auch bei Heranwachsenden, also 18 bis 21 Jährigen, angewendet werden. Deutsche Gesetze berücksichtigen die geistige Reife bei der Bestrafung. Das bedeutet, dass Personen 18 Jahre oder älter wie Jugendliche behandelt werden können.

Das Jugendgericht prüft, ob das Jugendstrafrecht nach dem 18. Lebensjahr noch greift. Dies ermöglicht den Jugendstrafvollzug ab 21 Jahren. Wichtig ist, dass die Reife des Täters das Strafmaß entscheidend beeinflusst. Bei geringer Reife kann auch das Jugendstrafrecht statt des Erwachsenenstrafrechts zum Einsatz kommen.

Nach § 105 Abs. 1 JGG kann das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden angewandt werden. Dies ist der Fall, wenn die Persönlichkeit des Täters Jugendlichen ähnelt oder es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Ziel ist es, den Jugendstrafvollzug ab 21 sozialpädagogisch sinnvoll zu gestalten. Eine rein strafende Haltung soll vermieden werden.

Im Zweifelsfall wird das Jugendstrafrecht angewendet, falls unklar ist, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu wählen ist. Solche Entscheidungen zeigen, wie wichtig die Einschätzung des Jugendgerichts ist. Sie trägt zur Verhinderung weiterer Straftaten bei. Und sie hilft, eine kriminelle Karriere zu vermeiden.

Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenstrafrecht

Das Jugend- und Erwachsenstrafrecht weisen markante Unterschiede auf. Die Verfahren und Strafen variieren deutlich. Jugendliche bedürfen spezifischer Behandlung, die auf Erziehung und Prävention fokussiert.

Verfahrensabläufe

Im Jugendstrafrecht stehen erzieherische und rehabilitative Maßnahmen im Zentrum. Die Gerichtsverhandlungen verlaufen informeller, um den Jugendlichen gerecht zu werden. Alter, Reife und Deliktgrad wirken sich maßgeblich aus.

Im Erwachsenstrafrecht dominiert hingegen die Bestrafung und Abschreckung.

Sanktionsmöglichkeiten

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht dienen der Erziehung und Eingliederung. Maßnahmen wie Weisungen, Arbeitsdienst, aber auch Jugendarrest sind möglich. Entschieden wird nach dem individuellen Verhalten des Jugendlichen.

KategorienJugendstrafrechtErwachsenstrafrecht
Alter der Betroffenen14-20 JahreAb 14 Jahren
ZielErziehung, ResozialisierungAbschreckung, Vergeltung
SanktionsmöglichkeitenErziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, JugendstrafeFreiheitsstrafe, Geldstrafe
VerfahrensabläufeInformellere JugendgerichtsverhandlungFormelle Gerichtsverhandlung
FaktorenAlter, Reife, Schwere des DeliktsSchwere des Delikts

Die divergenten Vorgehensweisen spiegeln unterschiedliche Prioritäten wider. Jugendliche werden im Sinne des Jugendstrafrechts als formbar betrachtet. Dies führt zu einem stark erzieherischen und präventiven Fokus.

Anwendbare Rechtsvorschriften nach dem JGG

Das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG, legt fest, wie mit Jugendlichen und Heranwachsenden rechtlich umzugehen ist. Es zielt darauf ab, ihre Erziehung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu sichern.

§ 3 JGG

Laut § 3 JGG gibt es spezielle Regeln zur Schuldfähigkeit von Jugendlichen. Kinder unter 14 Jahren können nicht strafrechtlich belangt werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt ausschließlich das Jugendstrafrecht nach JGG.

§ 105 Abs. 1 JGG

Nach § 105 Abs. 1 JGG kann das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende ausgeweitet werden, also auf die 18- bis 20-Jährigen. Dies ist möglich, wenn sie sich in ihrem Verhalten nicht von einem Jugendlichen unterscheiden. Typische Delikte sind zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein.

„Eine Jugendverfehlung kann als Beweiserleichterung dienen und muss nicht kumulativ mit dem Reifestand vorliegen. Jugendverfehlungen sind nicht per se bei schweren Delikten wie Mord oder Gewaltverbrechen ausgeschlossen.“

Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland ab 14 Jahren, wie in § 19 StGB festgelegt. Bei Heranwachsenden bis 21 Jahren prüft das Gericht, ob zum Tatzeitpunkt jugendliche Umstände vorlagen. Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ wird im Zweifelsfall das Jugendstrafrecht angewendet. Hier wird bei Ersttätern eher zu milden Strafen oder zur Ableistung von Arbeitsauflagen gegriffen.

Die Rolle des Jugendgerichts

Das Jugendgericht in Deutschland hat einen wichtigen Auftrag. Es beurteilt, ob junge Menschen nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Der Prozess ist komplex und berücksichtigt viele Faktoren.

Entscheidungsprozesse

Bei der Entscheidungsfindung analysieren Experten die Lebensumstände des Angeklagten genau. Sie schauen auf dessen Reife, die Familie und das allgemeine Umfeld. Das Ziel des Gerichts geht über rechtliche Entscheidungen hinaus. Es denkt auch an pädagogische Maßnahmen.

Einflussfaktoren auf die Urteilsfindung

Es gibt mehrere Faktoren, die das Urteil des Jugendgerichts beeinflussen. Dazu gehören:

  • Persönliche Verantwortungsreife: Die Fähigkeit, Folgen des Handelns zu verstehen.
  • Familiäre Verhältnisse: Umfeld und Unterstützung durch die Familie.
  • Lebensumstände: Die soziale Situation des Jugendlichen(z.B. Freunde, Schule).

Richter können Erziehungsmaßnahmen anordnen. Diese sollen das Leben des Jugendlichen verbessern. Das Ziel ist, weitere Straftaten zu verhindern, nicht nur durch Strafen, sondern auch durch Erziehung.

LandStrafbarkeitsalter
Deutschland14 Jahre
England10 Jahre
Skandinavische Länder15 Jahre

Bis zum 21. Geburtstag kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, auch nach dem 18. Geburtstag. Es wird geprüft, inwieweit der Jugendliche sich bereits selbstständig entwickelt hat. Diese Prüfung beeinflusst das Urteil stark. Jugendliche können daher mit milderen Strafen rechnen.

Erwachsenwerden und geistige Reife

Der Übergang ins Erwachsenenalter und die Reife des Geistes spielen eine entscheidende Rolle im Hinblick auf das Jugendstrafrecht. In Deutschland wird das Strafrecht je nach Alter und Entwicklungsstand angewendet. Es gibt spezifische Kriterien und Stufen, die die Strafmaße für Jugendliche anpassen.

Definition der geistigen Reife

Die geistige Reife umfasst den Entwicklungsstand, die Fähigkeit zur Selbstreflexion und Unabhängigkeit. Kritische Fähigkeiten wie Kontrolle von Impulsen, Emotionsmanagement und Empathie steigen erst nach dem 20. Lebensjahr deutlich an. Funktionen des Gehirns, die für Planung und Anpassungsfähigkeit wichtig sind, entwickeln sich meist um das 25. Lebensjahr herum vollends. Somit spielt die Einschätzung der geistigen Reife im Jugendalter eine wichtige Rolle im Strafrecht.

Reifeprüfung im Strafverfahren

Bei der Prüfung, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht gerechtfertigt ist, berücksichtigt man verschiedene Aspekte. Dazu gehören die Erziehung, die Lebensumstände und die individuelle Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung. In den Niederlanden wurde 2014 eine Änderung eingeführt: Das Jugendstrafrecht kann dort bis zum 22. Lebensjahr angewendet werden. Diese Entscheidung basiert auf Erkenntnissen zur Gehirnentwicklung.

RechtslageDeutschlandNiederlande
Altersgrenze Jugendstrafrecht14 bis 21 Jahre14 bis 22 Jahre
Maximale Jugendstrafe10 JahreDeutlich milder als Erwachsenstrafrecht
RehabilitationsfokusJaJa
Neuro-StrafrechtNeinJa

Die Berücksichtigung wissenschaftlicher Befunde zielt darauf ab, faire und zugleich lehrreiche Urteile zu fällen. Es unterstreicht, wie wichtig die geistige Reife für eine korrekte Anwendung des Jugendstrafrechts ist. So bemüht man sich um gerechte Entscheidungen, die dem Wesen des Erwachsens gerecht werden.

Typische Jugendverfehlungen

Jugendverfehlungen sind Straftaten, die oft aus jugendlichem Leichtsinn oder Gruppendynamik entstehen. Diese können bei Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren auftreten. Darüber entscheidet das Gericht, ob das Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Oft wird für junge Erwachsene das Jugendstrafrecht gewählt, wenn sie sich verhalten wie Jugendliche oder ihre Straftat jugendliche Unreife zeigt.

Im Strafrecht haben Jugendliche bestimmte Privilegien im Vergleich zu Erwachsenen. Oft wird für jugendtypische Taten das Jugendstrafrecht angewendet. Es wird zugunsten des Angeklagten ausgelegt. Das Gericht setzt auf Erziehung und Rehabilitation anstatt auf harte Bestrafungen.

Das Jugendstrafrecht sieht bei schweren Taten gewisse Strafmaße für 18- bis 21-Jährige vor. Sogar lebenslange Freiheitsstrafen können auf diese Weise begrenzt werden. Bei typischen Jugendverfehlungen sind die Strafen meist milder, abhängig von der geistigen Reife und Entwicklung des Täters. Das Gericht berücksichtigt die individuelle Entwicklung.

Nach § 105 JGG gilt das Jugendstrafrecht bei gewissen Straftaten und einem Alter bis 21 Jahre. Eine Jugendstrafe kann bis zu fünf Jahre dauern, unter bestimmten Bedingungen sogar länger.

Schwere Taten unter 18-Jähriger können mit Jugendstrafrecht geahndet werden. Typische Jugendverfehlungen, die auf jugendliche Unreife schließen lassen, machen das möglich. Es geht um Erziehung und keine harte Bestrafung.

Der BGH meint, „schädliche Neigungen“ seien Zeichen für Erziehungsmängel, die künftige Straftaten wahrscheinlicher machen. Um diese zu bekämpfen, braucht es Erziehung.

Das Jugendstrafrecht wird oft für 18- bis 21-Jährige bei typischen Verhalten angewendet. Es gibt aber Ausnahmen, wie der Fall vom 31. Januar 2018 zeigt. Hier könnte eine harte Strafe in Frage kommen, wenn die Schuld sehr groß ist.

AlterTypische JugendverfehlungenAngewendetes Strafrecht
14 – 17 JahreJugendliche UnreifeJugendstrafrecht
18 – 21 JahreMerkmale jugendlicher UnreifeÜberwiegend Jugendstrafrecht, Ausnahmefälle Erwachsenenstrafrecht

Beweislast und Zweifel im Verfahren

Die Beweislast im Gerichtsverfahren ist von großer Wichtigkeit, besonders im Jugendstrafrecht. Wenn trotz vollständiger Beweisführung Unsicherheit bleibt, wie ein junger Erwachsener bestraft werden soll, gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Hier wird die Richtung des Jugendstrafrechts bevorzugt.

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zählt viel im Strafverfahren. Er greift besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre, die meist dem Jugendstrafrecht unterliegen. In unklaren Fällen bezüglich des Straftatbestands wird öfter im Sinne des Angeklagten entschieden.

Dieses Vorgehen unterstreicht die Bedeutung der Schuldfähigkeit. Es berücksichtigt auch, dass Alkoholkonsum die Schuldfähigkeit mindern kann.

„Im Zweifel für den Angeklagten“ unterstützt den rehabilitierenden Sinn des Jugendstrafrechts. Es sichert junge Straftäter vor zu harten Strafen.

Im Diskurs um die Beweislast spielen verschiedene Erklärungen eine Rolle. Zum Beispiel, dass eine Blutalkoholkonzentration unter 2 Promille die volle Schuldfähigkeit bedeutet. Eine BAK von über 3 Promille wird aber meist als Schuldunfähigkeit angesehen.

Bei unklaren Sachverhalten entscheidet das Gericht in der Regel zugunsten des leichteren Falls. Auch der Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB wird relevant, wenn Schuldunfähigkeit festgestellt ist.

Auch Irrtümer in der Schuld, wie Erlaubnistatbestandsirrtum oder Verbotsirrtum, werden geprüft. Bestimmte Entschuldigungsgründe können die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verhindern. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist es, durch Prävention und Erziehungsgedanken positiv auf junge Menschen einzuwirken.

Die Bedeutung der Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht sind bedeutend. Sie stellen eine sanfte Form der Bestrafung dar. Ihr Ziel liegt in der Erziehungskorrektur junger Menschen. Diese Maßnahmen wirken präventiv. Sie sollen helfen, eine spätere kriminelle Laufbahn zu verhindern.

Arten der Erziehungsmaßregeln

Das Jugendgerichtsgesetz sieht unterschiedliche Maßregeln vor. Sie sind vielfältig und individuell abgestimmt. Je nach Bedarf und Situation des Jugendlichen werden spezielle Maßnahmen gewählt. Zu den gängigen Methoden gehören:

  • Erziehungsbeistandschaft: Ein Erziehungsbeistand hilft in schwierigen Zeiten. Er steht dem Jugendlichen und dessen Familie zur Seite.
  • Weisungen: Bestimmte Anweisungen müssen befolgt werden. Dazu gehören z.B. Arbeitsauflagen oder regelmäßige Gespräche.
  • Auflagen: Auflagen können erleichternde oder sinnvolle Tätigkeiten sein. Dazu zählen gemeinnützige Arbeiten oder soziale Kurse, die das Verhalten positiv beeinflussen sollen.

Wirkung und Zweck

Erziehungsmaßregeln haben eine starke pädagogische Kraft. Sie dienen der Förderung des Jugendlichen. Ihr Zweck ist die Beseitigung von Erziehungslücken und die Eröffnung neuer Wege zur positiven Entwicklung. So unterstützen sie die Wiedereingliederung und reduzieren Rückfallquoten.

Die Wirksamkeit und Zielsetzung von Erziehungsmaßregeln verdeutlichen sich in ihren präventiven Zielen. Langfristig sollen sie den Jugendlichen lehren, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Im Gegensatz zu anderen Strafen, sind sie weniger belastend. Gleichzeitig wirken sie nachhaltig auf das Verhalten und fördern eine positive Veränderung.

Strafen und Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht hat besondere Sanktionen für Jugendliche und Heranwachsende. Es berücksichtigt ihre spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsphasen. Es betrifft junge Menschen ab 14 Jahren, aber unter 18 Jahren. Für diejenigen zwischen 18 und 21 Jahren gelten spezielle Regeln des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in bestimmten Fällen.

Freiheitsstrafen

Freiheitsstrafen sind eine ernste Maßnahme dieses Rechtssystems. Sie dauern normalerweise sechs Monate bis zehn Jahre. In schweren Fällen können Heranwachsende bis zu 15 Jahre Gefängnis bekommen. Dies geschieht bei sehr schweren oder wiederholten Straftaten. Das Ziel ist, das begangene Unrecht zu sühnen und weitere Verbrechen zu verhindern.

Zuchtmittel

Zusätzlich zu Freiheitsstrafen gibt es noch andere Sanktionen. Sie sollen das Unrecht aufzeigen und erzieherisch wirken. Zu diesen sogenannten Zuchtmitteln gehört der Jugendarrest, also kurzzeitige Freiheitsentzug. Durch diese Maßnahme lernen die Betroffenen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat. Gleichzeitig soll es ihnen erzieherisch klare Grenzen aufzeigen.

MaßnahmenZielVerwendungszweck
ErziehungsmaßregelnAnpassung der LebensführungRegelung der täglichen Abläufe
ZuchtmittelVerdeutlichung des UnrechtsVerhängung von Jugendarrest
FreiheitsstrafenAhnung und PräventionLängere Inhaftierung bei schweren Delikten

Das Jugendstrafrecht setzt stark auf Pädagogik. Es zielt auf die Vermeidung künftiger Straftaten und die Wiedereingliederung der jungen Straftäter ab. Durch Unterstützung der Jugendgerichtshilfe, Spezialrichter und nicht-öffentliche Verhandlungen wird ein schützender Rahmen geboten.

Unter 14-Jährige sind nicht strafmündig und fallen nicht unter das Jugendstrafrecht. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Reaktionen des Gesetzes zum Alter passen. Sie nimmt Rücksicht auf den Entwicklungsstand der Kinder.

Ziele des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht in Deutschland verfolgt grundlegende Ziele. Es ist maßgeblich darauf ausgerichtet, die Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen. Gleichzeitig sollen die Gesellschaft vor weiteren Straftaten geschützt werden.

Förderung und Erziehung

Im Fokus des Jugendstrafrechts steht die Förderung und Erziehung junger Straftäter. Es betont, dass Maßnahmen sich positiv auf die Entwicklung der Jugendlichen auswirken sollen. Die Richter können Erziehungsmaßnahmen verhängen.

Das Ziel ist, den Angeklagten zu resozialisieren. Ihnen wird somit eine zweite Chance geboten.

Vermeidung krimineller Karrieren

Ein weiteres Ziel ist, kriminelle Karrieren zu verhindern. Durch pädagogische Sanktionen und spezielle Maßnahmen sollen wiederholte Straftaten vermieden werden.

Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, präventiv die Zukunft der jungen Angeklagten zu beeinflussen. Es wird als Erziehungsstrafrecht angesehen.

LandStrafbarkeitsalter
Deutschland14 Jahre
Dänemark15 Jahre
Finnland15 Jahre
Norwegen15 Jahre
Schweden15 Jahre
England10 Jahre

Die Zielsetzung des Jugendstrafrechts umfasst mehr als nur Bestrafung. Es geht um die ganzheitliche Förderung und Erziehung junger Menschen. Ziel ist es, der Gesellschaft langfristig zu dienen und kriminelle Karrieren zu vermeiden.

Auswirkungen auf das zukünftige Leben

Eine strafrechtliche Verurteilung zieht oft langfristige Konsequenzen nach sich. Junge Erwachsene, insbesondere diejenigen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, leiden häufig unter beruflichen und sozialen Einschränkungen.

Berufliche Konsequenzen

Der Fall eines 23-jährigen Angeklagten verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen. Er beendete 2008 die Schule mit einem Realschulabschluss und absolvierte danach eine Ausbildung bei Siemens AG.

Seit 2009 nimmt er regelmäßig Methamphetamin und wurde wegen verschiedener Straftaten verurteilt. Diese beinhalten den illegalen Drogenhandel und Trunkenheit am Steuer. Seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt könnten dadurch signifikant sinken. Arbeitgeber stehen solchen Personen oft skeptisch gegenüber.

Soziale Auswirkungen

Die sozialen Konsequenzen sind ebenso bedeutsam. Verurteilungen, insbesondere wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, belasten das soziale Umfeld stark. Sie wirken sich negativ auf Freundschaften, Familienbeziehungen und die allgemeine Akzeptanz aus.

„Die sozialen Folgen und beruflichen Konsequenzen einer Strafverurteilung sind für junge Erwachsene schwer wiegend und beeinflussen ihr Leben maßgeblich.“

EreignisBerufliche KonsequenzenSoziale Auswirkungen
Schulabschluss 2008Positive GrundlageN/A
Ausbildung bei Siemens AGStabile BerufsaussichtenN/A
Regelmäßiger Methamphetamin-Konsum seit 2009Reduzierte Job-PerspektivenBelastete soziale Beziehungen
VerurteilungenGeringere EinstellungswahrscheinlichkeitSoziale Isolation
KörperverletzungVerschlechterte berufliche ChancenAbbruch sozialer Kontakte

Rechtliche Unterstützung und Verteidigung

Eine engagierte rechtliche Hilfe ist für junge Menschen, die vor Gericht stehen, von großer Bedeutung. Ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht kann dabei helfen, optimale Ergebnisse zu erreichen. Dies ist besonders wichtig für den Angeklagten.

Die Rolle eines spezialisierten Anwalts

Ein im Jugendstrafrecht erfahrener Anwalt bietet ein breites Spektrum an Unterstützung. Durch die Konzentration auf dieses Rechtsgebiet kennt er die speziellen Verfahren und Strafen gut. Dieser Anwalt kann die Situation des Angeklagten genau durchleuchten und eine passende Strategie entwerfen.

Die Hilfe durch einen Experten hat viele Vorteile:

  1. Er kennt die Gesetze und Regeln sehr gut.
  2. Ferner hat er viel Erfahrung mit Gerichtsverfahren bei Jugendlichen.
  3. Er berät und kümmert sich individuell um den Angeklagten und seine Familie.
  4. Außerdem vertritt er den Angeklagten aktiv und kompetent während des Prozesses.

„Ein spezialisierter Anwalt im Jugendstrafrecht kann entscheidend sein. Er setzt sich dafür ein, dass Jugendliche erzieherische Maßnahmen statt harter Strafen erhalten. Das ist wichtig für ihre zukünftige Entwicklung.“

Erstgespräch und Beratung

Das erste Gespräch mit einem Jugendstrafrecht-Anwalt gibt Auskunft über die Situation. Familien und Betroffene erhalten so eine erste Einschätzung. Diese Gespräche sind meist kostenfrei und klären über die nächsten rechtlichen Schritte auf.

Ein Beispiel ist der Anwalt Kemal Su, der sich auf Jugendstrafrecht spezialisiert hat. Er bietet ein kostenloses Erstgespräch an. Das hilft, eine informierte Entscheidung über die weitere rechtliche Unterstützung zu treffen.

Vorteile eines spezialisierten AnwaltsBeschreibungen
Umfassende RechtskenntnisseEingehende Kenntnisse der spezifischen Gesetze und Verfahren im Jugendstrafrecht
Erfahrung vor JugendgerichtenRoutine im Umgang mit den Besonderheiten der Jugendgerichtsbarkeit
Individuelle BeratungPersonalisierter Ansatz, der an die besondere Lebenssituation des Jugendlichen angepasst ist
Verteidigung und VerhandlungenAktive und kompetente Vertretung des jugendlichen Angeklagten vor Gericht

Fazit

In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht bis zum 21. Lebensjahr. Dieses Rechtssystem berücksichtigt, dass junge Erwachsene in ihrer Entwicklung variieren. Es nimmt auf § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Bezug: Heranwachsende, denen Jugendliches eigen ist, werden nach Jugendstrafrecht beurteilt.

§ 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG erlaubt das Jugendstrafrecht auch bei Jugendtaten. Sein Ziel ist der Schutz, um zu verhindern, dass Jugendliche kriminell werden. Zudem liegt die Maximalstrafe bei zehn Jahren, selbst bei schweren Vergehen, deutlich unter Erwachsenenstrafen.

Eine Vielzahl von individuellen Aspekten fließen in die Urteilsbildung ein. So werden die Ablösung von den Eltern und das persönliche Lebenskonzept berücksichtigt. Dieser Ansatz garantiert, dass junge Menschen die notwendige Fürsorge und mögliche Rehabilitation erfahren. Dadurch können Erfolge erzielt werden, Rückfälle zu vermeiden und kriminelle Wege zu verlassen.

FAQ

Kann man mit 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?

Ja, bis zum Alter von 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht angewendet werden. Dabei spielt die geistige Reife und die Lebenssituation eine wichtige Rolle.

Was ist das Jugendstrafrecht?

In Deutschland richtet sich das Jugendstrafrecht an Jugendliche und Heranwachsende. Es setzt mehr auf Erziehung als auf harte Strafen.

Welche Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht?

Bei Straftaten gelten unterschiedliche Regelungen: Unter 14 ist man nicht strafmündig. Von 14 bis 18 Jahren kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) können ebenfalls so behandelt werden, wenn es ihre geistige Entwicklung erfordert.

Was ist der Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung und Rehabilitation. Im Gegensatz dazu dient das Erwachsenstrafrecht vor allem der Bestrafung und Abschreckung.

Bis zu welchem Alter kann das Jugendstrafrecht angewandt werden?

Das Jugendstrafrecht gilt maximal bis zum 21. Lebensjahr. Dabei ist entscheidend, ob Geist und Lebensumstände noch jugendlich sind.

Welche Rolle spielt das Jugendgericht im Jugendstrafrecht?

Das Jugendgericht prüft, ob Jugend- oder Erwachsenstrafrecht zur Anwendung kommt. Dabei berücksichtigt es die Geistigkeit, Familie und Umwelt des Angeklagten.

Was versteht man unter geistiger Reife?

Geistige Reife umfasst Urteilsfähigkeit und Selbstständigkeit. Sie ist wichtig, um das Jugendstrafrecht anwenden zu können.

Welche Arten von Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?

Sanktionen reichen von Erziehungsmaßnahmen bis zu Freiheitsstrafen. Auch Zuchtmittel finden Anwendung.

Was sind typische Jugendverfehlungen?

Zu den typischen Fehlern zählen Straftaten, die oft leichtsinnig oder in Gruppen begangen werden.

Welche gesetzlichen Bestimmungen sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) relevant?

Das JGG nennt wichtige Paragraphen, unter anderem: § 3 definiert besondere Gründe für Schuldfreiheit von Jugendlichen. § 105 Abs. 1 regelt die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden.

Was sind die Ziele des Jugendstrafrechts?

Das Jugendstrafrecht soll junge Menschen positiv entwickeln und vor krimineller Zukunft bewahren. Es setzt auf Erziehung.

Welche Auswirkungen kann eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht auf das zukünftige Leben haben?

Es kann das Berufsleben stark beeinflussen und die sozialen Bindungen belasten.

Welche rechtliche Unterstützung ist im Jugendstrafrecht wichtig?

Ein spezialisierter Anwalt ist für die Verteidigung in Jugendstrafverfahren sehr wichtig. Er kennt sich aus und kämpft für beste Ergebnisse.

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