Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Hamburg. Es befindet sich im Stadtteil St. Georg und ist zuständig für den südlichen Teil Hamburgs mit ca. 270.000 Einwohnern.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg ist örtlich zuständig für die folgenden Stadtteile:
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Stadtteile:
- Barmbek-Süd (nur Ortsteil 418, westlich der Bachstraße)
- Billbrook
- Billstedt
- Borgfelde
- Hamm
- Hammerbrook
- Hohenfelde
- Horn
- St. Georg
- Uhlenhorst
- Winterhude
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-St. Georg für:
- Zivilstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Strafsachen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- Familiensachen (z. B. Scheidung, Unterhalt)
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Nachlass- und Grundbuchsachen
Kontakt
Amtsgericht Hamburg-St. Georg Lübeckertordamm 2 20099 Hamburg
Telefon: +49 40 42843-0 Fax: +49 40 42843-7219 E-Mail: [entfernte E-Mail-Adresse]
Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
Weitere Informationen
- Webseite des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg: https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/gerichte-und-segmente/amtsgericht-hamburg-st-georg
- Wikipedia-Artikel zum Amtsgericht Hamburg-St. Georg: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Hamburg-St._Georg
Zusätzliche Informationen
- Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg ist im „Haus der Gerichte“ untergebracht, in dem sich auch das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg befinden.
- Das Gebäude wurde im Jahr 1903 erbaut und steht im Stil des Neobarocks.
- Im Amtsgericht Hamburg-St. Georg finden auch Trauungen statt.