Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Hamburg. Es befindet sich im Stadtteil Bergedorf und ist zuständig für den östlichen und südöstlichen Teil Hamburgs mit ca. 183.000 Einwohnern.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist örtlich zuständig für die folgenden Stadtteile:
- Bergedorf
- Lohbrügge
- Allermöhe
- Billwerder
- Moorfleet
- Neuallermöhe
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für:
- Zivilstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Strafsachen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- Familiensachen (z. B. Scheidung, Unterhalt)
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Nachlass- und Grundbuchsachen
Kontakt
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Ernst-Mantius-Straße 8 21029 Hamburg
Telefon: +49 40 42842-0 Fax: +49 40 42842-2999
Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
Weitere Informationen
- Webseite des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf: https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/gerichte-und-segmente/amtsgericht-hamburg-bergedorf
- Wikipedia-Artikel zum Amtsgericht Hamburg-Bergedorf: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Hamburg-Bergedorf
Zusätzliche Informationen
- Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf wurde im Jahr 1927 erbaut.
- Das Gebäude steht im Stil des Backsteinexpressionismus.
- Im Amtsgericht Hamburg-Bergedorf finden auch Trauungen statt.