Amtsgericht Hamburg-Bergedorf: Informationen

von | 05.03.24 | Allgemein

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Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Hamburg. Es befindet sich im Stadtteil Bergedorf und ist zuständig für den östlichen und südöstlichen Teil Hamburgs mit ca. 183.000 Einwohnern.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist örtlich zuständig für die folgenden Stadtteile:

  • Bergedorf
  • Lohbrügge
  • Allermöhe
  • Billwerder
  • Moorfleet
  • Neuallermöhe

Sachlich zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für:

  • Zivilstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
  • Strafsachen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
  • Familiensachen (z. B. Scheidung, Unterhalt)
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen
  • Nachlass- und Grundbuchsachen

Kontakt

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf Ernst-Mantius-Straße 8 21029 Hamburg

Telefon: +49 40 42842-0 Fax: +49 40 42842-2999

Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen

  • Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf wurde im Jahr 1927 erbaut.
  • Das Gebäude steht im Stil des Backsteinexpressionismus.
  • Im Amtsgericht Hamburg-Bergedorf finden auch Trauungen statt.

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